Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt laut Schulgesetz §72 die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, und zwar über die Klassenebene hinaus. Sie ist somit die Interessenvertretung aller Eltern einer Schule. Der/die Vorsitzende vertritt die Schulpflegschaft nach außen und ist gesetztes Mitglied der Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft wird gebildet aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule.
An den Sitzungen der Schulpflegschaft können die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften teilnehmen (ohne Stimmrecht). Alle Mitglieder der Schulpflegschaft wählen aus ihrer Mitte den/die Schulpflegschaftsvorsitzende(n) sowie bis zu drei Stellvertreter(innen), welche den Kontakt zwischen Eltern und den verschiedenen Gremien halten und somit wichtige Ansprechpartner für alle Eltern und die Schulleitung sind. In der Schulpflegschaft haben die Eltern Gelegenheit, ihre Anliegen untereinander und mit der Schulleitung zu diskutieren. Eine Fülle von Informationen wird hier an die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften gegeben, die diese dann an die Eltern ihrer jeweiligen Klassen weiter vermitteln sollen. So soll die Elternschaft Meinungen bilden, Vorschläge erarbeiten, und auch über alle relevanten Themen beraten, die dann in der Entscheidungsbefugnis der Schulkonferenz liegen.
Die Ansprechpersonen der Schulpflegschaft sind in diesem Jahr: