Schulprogramm

Schulordnung

"Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens." 1.Kor.14, 33

Diese Schulordnung der August-Hermann-Francke-Hauptschule ist Bestandteil ihrer pädagogischen Konzeption. Sie versucht, mit einem Minimum an Regelungen ein Maximum an Ordnung herzustellen, damit ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander in unserer Schule möglich ist.


Was besonders zu beachten ist:

Schulbereich sowie auf dem Schulweg ist alles zu vermeiden, was Personen in Gefahr bringt. Das mitbringen von Messern, Feuerwerkskörpern, Streichhölzern, Feuerzeugen, Laserpointern und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Erzeugnisse mit pornographischem, gewaltverherrlichendem, rassistisch-diskriminierendem oder das Christentum und religiöse Überzeugungen anderer verächtlich machendem Inhalt werden an unserer Schule nicht geduldet. Verbotene Schriften und Gegenstände werden eingezogen und nur den Eltern oder Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.

Beim Besuch unserer Schule achten wir darauf, dass unsere Kleidung ordentlich und sauber ist. Auch unser äußeres Erscheinungsbild allgemein soll jegliche Tendenz zu sexuellen Reizen, konkurrierenden Markentrends und Zugehörigkeit zu anti- christliche Gruppierung ausschließen. Piercing und Tattoos entfremden die natürliche Schönheit unseres Körpers und werden nicht geduldet.

Besitz, Eigengebrauch oder Weitergabe von Drogen oder anderen Suchtmitteln kann die fristlose Kündigung des Schulvertrages zur Folge haben. Rauchen und Alkoholgenuss sind auf dem gesamten Schulgelände, in den Schulgebäuden, an den Bushaltestellen und allen Schulveranstaltungen verboten.

Jegliches Handeln ist ohne Genehmigung des Schulträgers und der Schulleitung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verboten. Glücksspiele zur eigenen Bereicherung sind nicht erwünscht.

Aushänge (außer von der SV) und Flugblätter jeder Art bedürfen der Gehnemigung durch den Schulleiter. Aushänge sind deshalb nur an der hierfür vorgesehenen Pinnwand anzubringen.

Das Mitbringen von Wertsachen in die Schule geschieht auf eigenes Risiko. Alle Schüler sind verpflichtet, Wertsachen und Geld gesichert aufzubewahren. Die Schule haftet nicht für deren Verlust.

In Anlehnung an die ASchO gilt, dass Schüler und Erziehungsberechtigte für die von Schülern verursachte Person- und Sachschäden nach den gesetzlichen Vorschriften haften. " Die Haftung umfasst auch die Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung und Pünktlichen Rückgabe des dem Schüler anvertrauten Schuleigentums." (§49 ASchO)

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.

Das Mitbringen von Walkman, Discman, Handy u. ä ist verboten. Ein Antrag auf Ausnahmengenehmigung kann beim Schulleiter gestellt werden.

Das Entfernen von Kaugummis von Fussböden und Möbeln ist weder Schüler noch Reinigungskräfte zuzumuten. Daher ist auf dem gesamten Schulgelände das Kauen von Kaugummis verboten.

Es sind sofort einer Aufsichtsführenden Lehrkraft zu melden:

  • Unfälle auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg.
  • Beschädigungen an den Gebäuden (u.a. auch an den Toiletten) oder Einrichtungsgegenständen
  • Diebstähle

Bei drohender Gefahr (Brand) ertönt das Alarmzeichen. Alle Schüler verlassen - entsprechend der erhaltenen Belehrung - sofort die Schulgebäude und versammeln sich an den angegebenen Plätzen.

Bei Schulversäumnis muss die Schule sofort am selben Tag benachrichtigt werden. Wenn der Schüler wieder da ist, muss er eine schriftliche Entschuldigung spätestens nach 14 Tagen vorlegen.

Sekretariat

Frau Peters
Tel.: 05231 3089810
Fax: 05231 3089829
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Anschrift

August-Hermann-Francke-
Hauptschule Detmold
Moritz-Rülf-Straße 5
32756 Detmold



Sprechzeiten

Mo. bis Fr.: 8:00–13:30 Uhr


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