Leistungen für Familien - Bildung und Teilhabe (BuT)
Liebe Eltern,
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre aus einkommensschwachen Familien können durch die Leistungen von Bildung und Teilhabe unterstützt und gefördert werden. Ziel ist die Förderung von Bildung und die Teilhabe am kulturellen Leben.
Leistungsberechtigt sind Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Wohngeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag zum Kindergeld bekommen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie u.a. auf diesen Internetseiten prüfen lassen:
Sind Sie leistungsberechtigt? Dann haben Sie auch Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Dabei werden im schulischen Bereich u.a. folgende Leistungen finanziell gefördert, bzw. übernommen:
Klassenfahrten, Exkursionen, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen in der Mensa.
Darüber hinaus werden Vereins-, Kultur- und Ferienangebote gefördert.
Nähere Informationen über die einzelnen Leistungen und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Jobcenter, beim Kreis Lippe oder bei Ihrem örtlichen Sozialamt.
Ihr Ansprechpartner für Fragen:
Johann Penner
Tel.: 05231- 9216152
Mail: