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Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt

1. Der Auftrag zum Kinderschutz

Der Christliche Schulverein Lippe (CSV Lippe) unterhält fünf Kitas und sieben Schulen in freier Trägerschaft mit einem evangelischen Bekenntnis. Eine integrierte Schulsozialarbeit und die Familienhilfe unterstützen Heranwachsende und Familien in besonderen Lebenslagen. In den Schulen, den Kindertagesstätten, der Schulsozialarbeit und der Familienhilfe orientieren wir uns am christlichen Menschenbild, das in  unseren zwölf Werten seinen konkreten Ausdruck findet.

Die jungen Menschen sind uns anvertraut worden, wodurch wir eine große Verantwortung für ihr Wohl tragen. Deshalb haben wir auch die Pflicht, sie vor jeder Form von Grenzüberschreitungen, Übergriffen, Missbrauch und Gewalt bestmöglich zu schützen.

Die Mitarbeiter des CSV Lippe bringen ihnen, entsprechend unserem christlichen Menschenbild, Wertschätzung, Respekt und Achtung entgegen. Dies bedeutet:

• Wir begegnen allen Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
• Wir achten ihre Rechte, Unterschiedlichkeit und individuellen Bedürfnisse.
• Wir stärken ihre Persönlichkeit.
• Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für die Themen und Probleme, die sie als heranwachsende Menschen bewegen.
• Wir vertrauen auf die Aufrichtigkeit von Kindern und Jugendlichen.
• Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.
• Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
• Wir sind offen für Feedback und Kritik und betrachten sie als Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.

Schule und Kita haben neben dem Bildungsauftrag einen eigenen Erziehungsauftrag und der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist Teil davon. Erfolgreiche Bildung und Kinderschutz sind untrennbar miteinander verknüpft. Mädchen und Jungen, die sexuelle oder andere Gewalt erleben, tragen neben der persönlichen weitreichenden Verletzung ein nicht unerhebliches Risiko für schulischen Misserfolg und in der Folge für berufliches Scheitern.

Kinder und Jugendliche sollen in Schule und Kita einen sicheren Lebensraum finden und in ihrer Selbstbestimmung und Selbstfürsorge unterstützt werden. Sie sollen schnelle und kompetente Hilfe erfahren, wenn ihnen bei uns oder anderswo sexualisierte Gewalt angetan wird. Das institutionelle „Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter
Gewalt“ ist eine verpflichtende Leitlinie für alle Mitarbeiter des Trägers und bietet die notwendige Handlungssicherheit. Das Schutzkonzept hilft, individuellen und strukturellen Risiko- wie auch Ermöglichungsfaktoren wirksam zu begegnen und stellt einen ganzheitlichen Ansatz dar, die gebündelten Anstrengungen des Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt zum Ausdruck zu bringen. Die einzelnen Maßnahmen stehen somit nicht isoliert, sondern in einem wirkungsvollen Gesamtzusammenhang.

2. Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt hat viele Gesichter – geschieht überall und jeweils anders. Nicht nur Erwachsene können die körperlichen und sexuellen Grenzen von jungen Menschen überschreiten. Auch sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige gilt es zu verhindern.

Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass Hypersexualisierung und Erotisierung ein gesellschaftliches Phänomen ist, das sich sehr schnell intensiviert hat. Das bedeutet, dass in der Gesellschaft der Sexualität ein immer wichtigerer Platz eingeräumt wird, indem die Hinweise darauf im öffentlichen Raum (Medien, Werbung) vervielfacht werden. Sexualisierte Bilder sind in sozialen Netzwerken, in der Film- wie auch in der Textil- und sogar Spielzeugindustrie immer präsenter und banaler. Damit wird suggeriert, dass populär zu sein, für ein Mädchen oder eine Frau gleichbedeutend damit ist, etwas Sexuelles abzugeben, zu gefallen, durch ihren Körperbau zu verführen, egal wie alt sie ist. Dies kann dramatische Folgen haben, in Bezug auf die Verstärkung von Kinderpornografie, aber auch in psychologischer Hinsicht (Selbstwertgefühl junger Mädchen, Entwicklung von Essstörungen, etc.). Hypersexualisierung kann aber auch zu sexuellen Übergriffen und Gewalt gegen Kinder und Heranwachsende beitragen.

Sexualisierte Gewalt äußert sich in verschiedenen Abstufungen:

(a) Grenzverletzungen

„Grenzverletzungen werden unabsichtlich verübt und/oder resultieren aus fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten oder einer ‚Kultur der Grenzverletzungen‘“. Grenzverletzungen beruhen zum einen auf objektiven Kriterien, können aber zum anderen auch aufgrund eines subjektiven Erlebens als solche wahrgenommen werden.

Wann ist von einer Grenzverletzung auszugehen? Es handelt sich um ein einmaliges bzw. gelegentliches Geschehen. Es besteht eine unabsichtliche Missachtung der Grenzen von Kindern oder Jugendlichen.
Beispiele möglicher Grenzverletzungen:

• einmalige/seltene Missachtung einer adäquaten körperlichen Distanz
• mit Kindern und Jugendlichen „flirten“
• Kinder und Jugendliche mit Kosenamen ansprechen („Süße“, „Schätzchen“ usw.)
• einmalige/seltene Missachtung der professionellen Rolle (z. B. Gespräche mit Kindern und Jugendlichen über intime Themen oder das eigene Sexualleben)
• eigene Verantwortung für den Schutz von jungen Menschen bei Grenzverletzungen durch Gleichaltrige leugnen (z. B. „regelt das untereinander“, „ihr sollt doch nicht petzen“)

b) Übergriffe

Übergriffe sind Ausdruck eines unzureichenden Respekts gegenüber Mädchen und Jungen, grundsätzlich unprofessionellen Verhaltens und/oder der gezielten Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs.
Wann ist von einem Übergriff auszugehen?

Die entsprechenden Handlungen ereignen sich nicht zufällig oder aus Versehen, sondern sie ereignen sich vorsätzlich und bewusst. Beispiele möglicher Übergriffe:

• Kinder und Jugendliche wiederholt als Gesprächspartner für die eigenen (sexuellen) Probleme auswählen
• erniedrigende sexistische Äußerungen oder Aufforderungen (z. B.: „Zieh dir doch mal den Ausschnitt tiefer …“)
• das Vertrauen und die Zuneigung einzelner Kinder und Jugendliche erschleichen
• Auferlegen von Geheimhaltungsgeboten
• wiederholtes Flirten mit Kindern und Jugendlichen
• Sexualisierung der Klassen- und Gruppenatmosphäre (z. B. durch häufige anzügliche Bemerkungen oder unangemessene Gespräche
über Sexualität)
• wiederholte Missachtung einer fachlich adäquaten körperlichen Distanz

(c) Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt

Für den Kita- und Schulbereich sind folgende Formen der Gewalt strafrechtlich relevant und werden als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bezeichnet:

• Missbrauch von Schutzbefohlenen (§174 StGB)
• Missbrauch von Kindern, auch z. B. das Zeigen pornographischen Materials (§176 StGB)
• Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§177 StGB)
• Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
• Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
• Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
• Ausstellen, Herstellen, Anbieten und Eigenbesitz kinder- und jugendpornografischer Schriften (§ 184 StGB)
• Beleidigung auf sexueller Grundlage (§ 185 StGB)

3. Mitarbeiterführung und Präventionsangebote

Der Träger sowie die Leitungen der einzelnen Einrichtungen übernehmen die Verantwortung für die Einsetzung, Begleitung, Förderung und Korrektur der Mitarbeiter.

• Mitarbeiter werden sorgfältig ausgewählt – auch unter dem Aspekt des Kinderschutzes.
• Werden neue Mitarbeiter eingestellt, führt der Träger bzw. die Leitung der Einrichtung des zuständigen Arbeitsbereiches ein Gespräch, in dem das Thema sexualisierte Gewalt angesprochen wird.
• Von allen Mitarbeitern wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
• Die Leitung sorgt dafür, dass die Regelungen des Schutzkonzeptes eingehalten werden.
• Eine offene Kommunikations- und Feedbackkultur wird gefördert.

Alle Mitarbeiter des CSV Lippe werden zum Thema sexualisierte Gewalt geschult. Inhalte der Grundlagenschulung sind u.a. folgende:

• Was ist unter sexualisierter Gewalt zu verstehen?
• Worin liegen die Risiken für Kinder und Jugendliche im pädagogischen Alltag?
• Welche Täterstrategien sind bekannt?
• Welche Folgen hat sexualisierte Gewalt für betroffene Kinder und Jugendliche?
• Wie sehen die Beschwerdewege in unseren Einrichtungen aus?
• Inhalt und Bedeutung des Verhaltenskodex sowie der Selbstverpflichtung für Mitarbeiter
• Interventionsleitfaden: Was ist bei Verdacht oder Meldung von sexualisierter Gewalt zu tun?

Die Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz der Einrichtungen sowie die Leitung übernehmen eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter und erinnern an die Prinzipien und Verfahrensregelungen des Schutzkonzeptes. Darüber hinaus bieten unsere Einrichtungen weitere Präventionsangebote an, z.B.

• Projekte zum Thema „Körper und ich“, „Von Kopf bis Fuß – wunderbar gemacht“ in der Kita
• Sexualerziehung im Unterricht in den Grund- und weiterführenden Schulen
• Sexualisierte Gewalt als Themenreihe an den weiterführenden Schulen
• Elternforen zu den Themen „Selbstwert stärken“, „Sexualaufklärung“ usw.

4. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Der Verhaltenskodex dient dazu, Wertschätzung, Respekt und Achtung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu fördern sowie sie vor Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch zu schützen. Er bietet unseren Mitarbeitern Sicherheit und Orientierung, wie sie gemäß unseres Schutzkonzeptes den Kontakt und die Beziehung zu Kindern und Jugendlichen gestalten können. Darüber hinaus thematisiert der Verhaltenskodex den sachgerechten Umgang in den Einrichtungen des CSV Lippe mit Distanz und Nähe. So wird das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt in unseren Einrichtungen wachgehalten.

5. Beratungs- und Beschwerdeweg

Der CSV Lippe möchte eine beschwerdefreundliche Kultur pflegen. Fehler sind Bestandteil des alltäglichen Lebens und damit auch der pädagogischen Arbeit. Wir bringen Wertschätzung sowohl denen entgegen, die auf Fehler aufmerksam machen, als auch jenen, die Fehler begangen haben. Das Ansprechen von Fehlern dient zur Verbesserung der pädagogischen Arbeit. Kritik anzuhören und anzunehmen ist ein Zeichen von Respekt, Vertrauen und Wertschätzung gegenüber dem anderen.

Jede Beschwerde wollen wir als Anregung verstehen, genauer hinzuschauen und die pädagogische Arbeit zu verbessern. Ein respektvoller Umgang mit Beschwerden ist hilfreich, weil wir dadurch erfahren, was den Kindern und Jugendlichen nicht gefällt. Verärgerung kann geklärt und Verbesserungen können vorgenommen werden. Dies steigert am Ende die Zufriedenheit von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitern.

Die Beauftragten für Kinderschutz nehmen die Beschwerden auf, prüfen diese und leiten die jeweiligen nächsten Schritte ein (siehe ab Seite 6). Im weiteren Verlauf wird das Interventionsteam eingebunden, welches neben den Beauftragten für Kinderschutz aus der Einrichtungsleitung und einem Vertreter des Trägers besteht.

Unter Fehlverhalten, das transparent gemacht werden soll, verstehen wir:

• Jedes strafbare Verhalten
• Unbedachte, überzogene und sinnlose Machtausübung
• Verhalten zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder Interessen auf Kosten der Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen
• Unkontrolliertes und unangemessenes Ausagieren einer Stimmungslage gegenüber Kindern und Jugendlichen
• Bewusstes Nichtreagieren, wo eine Reaktion erforderlich wäre
• Verletzung des Verhaltenskodex

Alle Beschwerden werden ernstgenommen und bearbeitet. Die Person, die sich beschwert hat, erhält ein Feedback von den Ansprechpartnern oder der Leitung, welche Maßnahmen ergriffen werden. Für anonyme Beschwerden steht eine Beschwerdebox zur Verfügung, die sich vor dem Büro der Schulsozialarbeit, Campus Georgstraße, befindet. Darüber
hinaus haben Mitarbeiter, Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte jederzeit die Möglichkeit, sich an folgende externe Beratungsstelle zu wenden: Kai Mauritz, Weißes Kreuz. 

6. Interventionspläne

1. MITTEILUNG EINER MÖGLICHEN GRENZVERLETZUNG, ÜBERGRIFF, STRAFRECHTLICH RELEVANTEN FORM

Die Beauftragten für Kinderschutz nehmen alle Mitteilungen auf und legen den weiteren Verlauf fest.
Bei Übergriffen und strafrechtlich relevanter Form von Gewaltausübung wird das Interventionsteam (Beauftragte für Kinder- und Jugendschutz, Leitung der Einrichtung und Vertreter des Trägers) informiert und verfährt entsprechend der Interventionspläne.

2. PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG UND PRÜFUNGSVERFAHREN

 

3. FÖRMLICHES VERFAHREN

 

4. UNBEGRÜNDETER VERDACHT

7. Ansprechpartner

Die Ansprechpartner in unseren Einrichtungen sind:

AHF-Kita Detmold Richthofenstraße: Helene Klassen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Elvira Werning (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Kita Detmold Moritz-Rülf-Straße: Lilli Hoffmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Evelyn Kindsvater (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Kita Lemgo: Marianne Banmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Olivia Wiebe (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Kita Lage: Anna Schellenberg (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Lilli Isaak (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Kita Bad Salzuflen: Lydia Dück (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Mariette Janzen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Grundschule Detmold: Martin Molter (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Bianka Polotzek (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Grundschule Lemgo: Li Nguele (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Christiane Neumann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Grundschule Lage: Arnold Driediger (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Viktoria Voth (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Hauptschule: Johann Janzen (j.janzen@ahfs-detmold.de), Irene Braun (i.braun@ahfs-detmold.de)

AHF-Gesamtschule: Bianka Polotzek (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Johann Penner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Gymnasium: Bianka Polotzek (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Johann Penner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

AHF-Berufskolleg: Bianka Polotzek (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), Johann Penner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

 

Anlage A: Verhaltenskodex des CSV Lippe

Der folgende Verhaltenskodex dient der Unterstützung der Mitarbeiter, professionelle Beziehungen im Hinblick auf ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang persönlich und im Miteinander regelmäßig zu reflektieren. In der pädagogischen und erzieherischen Arbeit ist Vertrauen eine wichtige Grundvoraussetzung. Die in diesen Arbeitsfeldern bestehende Beziehungsarbeit soll durch den folgenden Verhaltenskodex nicht ver-  oder behindert werden.

Fehler sollen in jedem Fall ausführlich reflektiert und konstruktiv bearbeitet werden, um eine Wiederholung zu verhindern. Dennoch kann bzw. muss in einer Einrichtung mit einer Kultur von Fehleroffenheit u. U. ein Fehlverhalten, das die Dienstordnung verletzt, auch dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist in unser aller Interesse, ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und der Achtung von Grenzen zu fördern. Dazu soll dieser Verhaltenskodex beitragen.

Gestaltung von Nähe und Distanz

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz notwendig. Die Beziehungsgestaltung muss dem Arbeitsfeld entsprechen und stimmig sein. Die Mitarbeiter achten darauf, dass keine emotionalen oder körperlichen Abhängigkeiten entstehen. Die Verantwortung für die Gestaltung von Distanz und Nähe liegt bei den Mitarbeitern, nicht bei den zu betreuenden Kindern oder Jugendlichen.

Eine Verzahnung aus Kita, Schule, Familie und Gemeinde entspricht dem Anliegen des CSV Lippe. Wir achten darauf, dass gerade Mitarbeiter im privaten oder kirchlichen Kinder- und Jugendbereich einen professionellen Umgang gewährleisten.

Einzelgespräche finden nur in dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein. Mitarbeiter besprechen ihre privaten Sorgen und Probleme nicht mit den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen.

Mit Kontakten im pädagogischen Alltag, bei denen es zu einer 1:1 Situation kommt, wird transparent im Mitarbeiterteam sowie gegenüber den Sorgeberechtigten umgegangen.

Die mit Worten oder Körpersprache ausgedrückten individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen werden ernstgenommen, respektiert und keinesfalls abfällig kommentiert.

Angemessener Körperkontakt

Körperliche Berührungen gehören zum alltäglichen Umgang. Wir achten darauf, dass Körperkontakt altersgerecht und der jeweiligen Situation angemessen ist. Er setzt die freie und in besonderen Situationen auch die erklärte Zustimmung von Minderjährigen voraus. Der ablehnende Wille ist grundsätzlich zu respektieren. Für die Wahrung angemessener Grenzen sind immer die Mitarbeiter verantwortlich, auch wenn Impulse von Kindern und Jugendlichen nach zu viel Nähe ausgehen sollten.

Überschreiten andere Kinder und Jugendliche Grenzen im Umgang mit Gleichaltrigen, sorgen die Mitarbeiter direkt für die Einhaltung der Grenzen.

Spiele, Aktionen und Übungen werden so gestaltet, dass Kindern und Jugendlichen keine Angst gemacht wird und sie die reale Möglichkeit haben, sich Berührungen zu entziehen, wenn sie es möchten.

Körperliche Nähe ist angemessen, wenn:
• Mitarbeiter sich damit keine eigenen Bedürfnisse nach körperlicher Nähe erfüllen,
• die körperliche Nähe den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes bzw. der Jugendlichen zu jeder Zeit entspricht,
• Mitarbeiter insgesamt über eine sensible Wahrnehmung verfügen und das Kind bzw. den Jugendlichen weder manipulieren noch unter Druck setzen.

Beachtung der Intimsphäre

Wir schützen die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung wird vor Betreten der Schlafräume angeklopft.

Geschlechtsspezifische Sanitärräume werden nur von gleichgeschlechtlichen Mitarbeitern betreten. Sollte dies in Ausnahmesituationen nicht möglich sein, kündigen Mitarbeiter ihr Betreten deutlich an.

Mitarbeiter und Minderjährige Kindern und Jugendliche
duschen getrennt.

Bei medizinischer Ersthilfe sind die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen zu respektieren. Dabei erklären Mitarbeiter altersentsprechend, welche Versorgungshandlungen notwendig sind. Minderjährige entkleiden sich nur so weit, wie es unbedingt erforderlich ist und werden gegebenenfalls gebremst. Es wird kein Zwang ausgeübt. Im Zweifelsfall sind die Sorgeberechtigten einzubeziehen.

Sprache, Wortwahl und Kleidung

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst irritiert, verletzt oder gedemütigt werden. Bemerkungen und Sprüche, aber auch sexuell aufreizende Kleidung von Mitarbeitern können zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beitragen. Die Mitarbeiter des CSV Lippe verwenden deshalb in keiner Form der Begegnung mit Kindern und Jugendlichen
eine sexualisierte Sprache oder Gestik, ebenso keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen. Sie dulden dies auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen. Mitarbeiter achten darauf, dass sie während ihrer beruflichen Tätigkeit keine Kleidung tragen, die zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beiträgt.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltäglich und normal. In der pädagogischen Arbeit in unseren Einrichtungen ist ein sachgemäßer Umgang damit unablässig.
Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne des Jugendschutzes und eines respektvollen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden.

Wir respektieren, wenn Kinder und Jugendliche nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen bedarf ihrer Zustimmung und der ihrer Sorgeberechtigten. Kinder und Jugendliche dürfen weder in unbekleidetem Zustand noch in anzüglichen Posen gefilmt oder fotografiert werden.

Unsere Mitarbeiter pflegen keine privaten Internetkontakte mit Kindern und Jugendlichen unserer Einrichtungen. Dies schließt Kontakte über Messenger- Dienste mit ein. Zulässig sind lediglich Kontakte, die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind oder die wegen verwandtschaftlicher Verhältnisse bzw. über die Gemeindearbeit als gegeben anzusehen sind.

Die Nutzung und der Einsatz von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornografischen Inhalten sind Mitarbeitern verboten.

Geschenke und Vergünstigungen

Geschenke, Vergünstigungen und Bevorzugungen können, insbesondere, wenn sie nur ausgewählten Kindern und Jugendlichen zuteilwerden, ihre emotionale Abhängigkeit fördern. Kein Kind oder Jugendlicher darf besonders bevorzugt, benachteiligt, belohnt oder sanktioniert werden.

Erzieherische Maßnahmen

Erzieherische Konsequenzen zielen darauf ab, Kinder und Jugendliche – möglichst durch Einsicht – von einem unangemessenen Verhalten abzubringen. Die Disziplinierungsmaßnahmen sollen in direktem Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen und nachvollziehbar sein. Einschüchterung, Willkür, Unterdrucksetzen, Drohung oder Angstmachen sind ebenso wie jede Form von Gewalt untersagt.

Veranstaltungen mit Übernachtung

Klassenfahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung, an denen Jungen und Mädchen teilnehmen, werden in der Regel von einem gemischtgeschlechtlichen Mitarbeiterteam begleitet.

Der Betreuungsschlüssel sollte pro 15 Teilnehmer einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vorsehen. Mitarbeiter übernachten in der Regel nicht gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen. Ausnahmen aufgrund besonderer Umstände benötigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten und der Einrichtungsleitung.

Mädchen und Jungen übernachten getrennt voneinander. Ausnahmen aufgrund besonderer Umstände benötigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten und der Einrichtungsleitung. Kinder und Jugendliche übernachten nicht in den Privatwohnungen von Mitarbeitern.

Übertretung des Verhaltenskodex

Zum typischen Täterverhalten gehört die Vertuschung und das Geheimhalten von grenzüberschreitenden oder übergriffigen Handlungen. Um dem entgegenzuwirken, wird Zuwiderhandeln gegen diesen Verhaltenskodex gegenüber den Mitarbeitern und der Einrichtungsleitung transparent gemacht.

Jeder Mitarbeiter darf grundsätzlich auf sein Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen angesprochen werden.

Alles, was Mitarbeiter sagen oder tun, darf weitererzählt werden. Es gibt darüber keine Geheimhaltung.

Mitarbeiter machen eigene Übertretungen des Verhaltenskodex sowie die von anderen Mitarbeitern transparent gegenüber der Einrichtungsleitung.

Anlage B: Selbstverpflichtung als Schutzerklärung

Hier geht´s zur Selbstverpflichtung:

Sekretariat

Frau Friske
Tel.: 05231 9216300
Fax: 05231 9216299
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Anschrift

August-Hermann-Francke-
Berufskolleg Detmold
Georgstr. 24
32756 Detmold



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Fr.: 7:30–14:00 Uhr