Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts

Der Distanzunterricht bis zum 31.01.2021 ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Das Betreuungsangebot gilt nur für die Klassen 1 bis 6 aller Schulformen. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages.
Der vollständige Antrag findet sich unter Service/Downloads.